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Förderung

Gegenüber einem Niedrigenergiehaus ohne Lüftungsanlage fallen bei einem Passivhaus mit Lüftungsanlage ca. 10 - 15 Prozent Mehrkosten an. Bedingt sind diese Mehrkosten in erster Linie durch höherwertige Dämmung der Gebäudehülle einschließlich der Fenster sowie durch eine aufwendigere Haustechnik (Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung) und gegebenenfalls Unterstützung der Warmwasserbereitung mittels Solarthermie.

Da ein Passivhaus infolge der geringen Verbrauchs- und Betriebskosten äußerst wirtschaftlich zu betreiben ist und darüber hinaus von der KFW-Förderbank zinsverbilligte Darlehen in erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt werden, sind die überschaubaren zusätzlichen Kosten sehr gut abzufedern.
Zusätzlich bieten Länder, Gemeinden oder Energieversorger regionale Förderprogramme an.
Die jeweiligen Konditionen und Bedingungen sollten vor Antragstellung erfragt werden.

Im Übrigen sollte bedacht werden, dass die eingebauten höherwertigen und zuverlässigeren Komponenten dem Werterhalt eines Passivhauses zugute kommen, was besonders im Verkaufsfall sehr positiv zu Buche schlägt.

Bundesweite Passivhaus-Förderung

gefördert werden Passivhäuser im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrammes und des Programms Ökologisch Bauen
Vergabe über Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderungsart Zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren
Förderungshöhe bis 50.000 EUR pro Wohneinheit; max. 2 Wohneinheiten
Antragstellung bei den Banken
Kombinationsmöglichkeit mit dem KfW-Wohneigentums-Programm
Weitere Informationen http://www.kfw-foerderbank.de