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Förderung

Gegenüber einem Niedrigenergiehaus ohne Lüftungsanlage fallen bei einem Passivhaus mit Lüftungsanlage ca. 10 - 15 Prozent Mehrkosten an. Bedingt sind diese Mehrkosten in erster Linie durch höherwertige Dämmung der Gebäudehülle einschließlich der Fenster sowie durch eine aufwendigere Haustechnik (Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung) und gegebenenfalls Unterstützung der Warmwasserbereitung mittels Solarthermie.

 

Da ein Passivhaus infolge der geringen Verbrauchs- und Betriebskosten äußerst wirtschaftlich zu betreiben ist und darüber hinaus von der KFW-Förderbank zinsverbilligte Darlehen in erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt werden, sind die überschaubaren zusätzlichen Kosten sehr gut abzufedern.
Zusätzlich bieten Länder, Gemeinden oder Energieversorger regionale Förderprogramme an.
Die jeweiligen Konditionen und Bedingungen sollten vor Antragstellung erfragt werden.

Im Übrigen sollte bedacht werden, dass die eingebauten höherwertigen und zuverlässigeren Komponenten dem Werterhalt eines Passivhauses zugute kommen, was besonders im Verkaufsfall sehr positiv zu Buche schlägt.

 

Bundesweite Passivhaus-Förderung

   
   
gefördert werden  Passivhäuser im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrammes und des Programms Ökologisch Bauen
 
   
Vergabe über  Kreditanstalt für Wiederaufbau  
   
Förderungsart  Zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren  
   
Förderungshöhe  bis 50.000 EUR pro Wohneinheit; max. 2 Wohneinheiten  
   
Antragstellung  bei den Banken  
   
Kombinationsmöglichkeit  mit dem KfW-Wohneigentums-Programm  
   
Weitere Informationen  http://www.kfw-foerderbank.de
 

 

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